Teilnahmebedingungen für Pilzcoachings, Färbe- und Pilzzuchtkurse

die restlichen Teilnahmebedingungen für die Individualkurse entnehmen Sie bitte den Infos, die

Sie erhalten, wenn sie aufs jeweilige Kursbild klicken.


Rücktritt des Veranstalters
Sofern eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sind wir berechtigt, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den gezahlten Preis zurück. Weitergehende Ansprüche gegen uns bestehen nicht.


Sie erhalten die Anmeldungsbestätigung per Email.

Die Rechnung kommt per Mail nach der Anmeldung– Zahlungsziel 2 Wochen. Nach Ablauf dieser Zahlfrist wird der Kurs bei nicht eingegangener Zahlung direkt wieder freigegeben



Rücktritt des Teilnehmers/ Stornierungskosten

Bis 7 Tagevor Tourenbeginn ist eine Stornierung möglich. Es fallen bis dahin 10% Stornierungskosten an. Danach ist (wenn nicht vom Teilnehmer selbst eine andere Person gefunden wird, die den Platz übernehmen möchte) die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.



Leistungen/Leistungs-/Preisänderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem ausgeschriebenen Kurs beziehungsweise aus den individuell vereinbarten Leistungspaketen. Wir behalten uns vor, Änderungen insoweit vornehmen zu können, als der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt beziehungsweise nicht wesentlich verändert wird. Über solche Änderungen werden wir Sie unverzüglich informieren. Änderungen sind insbesondere durch Wetterbedingungen und äußere Einflüsse möglich.
Ihre Änderungswünsche sind wir bereit zu berücksichtigen, soweit dies nach der Art der Veranstaltung möglich ist. In diesem Fall ist es möglich, dass sich die Kursgebühren in individueller Absprache mit Ihnen erhöhen.



Durchführung der Veranstaltung

Ob sie sich dem jeweiligen Veranstaltungsteil gewachsen fühlen, überlassen wir ihrer eigenen Einschätzung. Jeder / Jede Teilnehmer/innen hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung der anderen Teilnehmer/innen oder dritter Personen vermieden wird. Vor und während unserer Kurse lehnen wir den Genuss von Alkohol ab. Wir sind berechtigt, Personen, die sich Anweisungen widersetzen, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.



Haftung und Gewährleistung

Jeder ist auf der Exkursion für seine eigenen Füße verantwortlich. Jeder Teilnehmer weiß, was er sich zumuten kann und wie weit er sich von der Gruppe entfernt. Für Stürze, sonstige Unfälle und von mir nicht kontrollierte Körbe, übernehme ich keine Haftung. Wir haften nicht für Mängel an der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung.
Für die Einhaltung der aktuellen Gesetzgebungen (Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzgesetz….) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Im Wald besteht Rauchverbot! Wir übernehmen keine Aufsichtspflichten für minderjährige oder sonstige aufsichtspflichtige Personen im Sinne von § 832 BGB. Insoweit haben die verantwortlichen Personen selbst für Aufsichtspersonal zu sorgen. Eltern haften für Ihre Kinder.



Mitbringen von Hunden

Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet



Abbruch/Ausschluss
Bricht ein Teilnehmer den Kurs vorzeitig ab, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erhält der Teilnehmer keine Erstattungen. Gleiches gilt, wenn eine teilnehmende Person aus berechtigten Gründen ganz oder teilweise vom Kursprogramm ausgeschlossen wurde. Weiterhin können wir bei einem Abbruch der Kurses aufgrund höherer Gewalt die Kursgebühr leider nicht zurück erstatten.



Vertragssprache/Gerichtsstand/Allgemeines
Die Vertragssprache ist deutsch.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Veranstalters (Amtsgericht Freiburg im Breisgau). Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.



Haftungsbeschränkung


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